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Berlin fürchtet um seine Clubszene

 

Die Hauptstadt ist international bekannt für die große Dichte an Clubs und Diskotheken. Dies könnte sich jetzt schlagartig ändern. Wegen Steuernachzahlungen sehen sich viele Clubbetreiber schon in der Insolvenz und nicht wenige die Berliner Clubbewegung endgültig am Ende.

Das Finanzamt hat nämlich ein Auge auf das bunte Treiben in Berlin geworfen und schickte jüngst etliche Steuerprüfer in die Locations, um sich den Abrechnungen zu widmen. Normalerweise werden bei Partys und Tanzveranstaltungen satte 19 % Umsatzsteuer fällig. Wer stattdessen frei zugängliche Konzerte organisiert, bekommt eine Steuervergünstigung und muss nur 7 % vom Umsatz an das Finanzamt entrichten. Für Frohlocken in der Szene sorgte dann schließlich ein Gerichtsurteil, wonach große Technoveranstaltungen, wie die Mayday, bei denen DJs an den Turntables stehen, als Konzert anzusehen sind.

Viele Berliner Clubs änderten daraufhin ihre Steuererklärungen, die von den Behörden vorläufig auch so akzeptiert wurden. Doch nun kommt die nächste Steuerprüfung und nicht wenige der eingesetzten Beamte sahen viele Clubveranstaltungen eben nicht als Konzert, sondern stuften es wieder als normale Tanzveranstaltung ein.

In der Folge erhielt eine ganze Reihe an Berliner Clubs Aufforderungen zur Steuernachzahlung und zwar gleich rückwirkend für mehrere Jahre. Auch so etablierte Locations wie das Berghain, das Weekend und das Cookies wurden nicht verschont und werden nun zur Kasse gebeten. Doch so klar, wie die Sache auf den ersten Blick erscheint, ist sie dann doch nicht. Denn das Umsatzsteuergesetz vom Bund ist ziemlich schwammig formuliert. Eine „Konzertveranstaltung“ kann ebenso mehrdeutig ausgelegt werden, wie eine „künstlerische Darbietung“. Legt der DJ also so auf, dass die Leute vor ihm stehen und direkt auf ihn schauen, reden wir von einer Veranstaltung mit „Konzertcharakter“. Wird bei der Feierei überwiegend über die Musik und den DJs geredet, ist es ein Konzert. Sind allgemeine Themen im Publikum angesagt (vielleicht, weil der DJ grottenschlecht ist), wird es teuer für den Betreiber, denn nun handelt es sich wieder um eine Party. Auch die Werbung mit Postern spielt eine Rolle. Wird auf den Postern mit der Veranstaltung geworben, reden wir von einer Party. Wird dagegen noch extra auf den DJ eingegangen, ist es wieder ein Konzert.

Ich für meinen Teil frage mich allerdings, wie in Zukunft die Steuerprüfungen in deutschen Clubs aussehen werden.

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